Barrierefreiheit
Die DieUniversität Passau
setzt sich über die gesetzlichen Aufgaben hinaus für Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit ein und strebt auch in diesen Bereichen nach Exzellenz. Wir sind daher in hohem Maße bemüht, unsere Angebote im Einklang mit § 1 BayBITV barrierefrei zugänglich zu machen.
Webseite(n) https://www.campus.uni-passau.de/
(Campusmanagementsystem)
Diese Webseite entspricht vollständig § 1 BayBITV.
Erstellungsdatum 18.11.2019
Methodik Bewertung durch Dritte
Im Rahmen des Projekts Campus Management System (CMS) (https://www.zim.uni-passau.de/projekte/campusmanagement/) hat die Universität Passau bei der Auswahl des Softwaresystems HisinOne insbesondere auf die Barrierefreiheit geachtet.
Ein akkreditiertes Prüflabor hat Funktionen und Bescheide von HisinOne mit Schwerpunkt auf den zugrundeliegenden Komponenten, aus denen alle Funktionen bestehen, auf Barrierefreiheit geprüft. Die Webseiten von HisinOne und ihre Oberflächenkomponenten sind mit WCAG 2.0 Level AA sowie BITV 2.0 vollständig vereinbar. Für alle Benutzergruppen wurde die Gesamtbewertung sehr gut zugänglich vergeben.
Letzte Überprüfung 01.04.2019
In folgenden Dialogen wird die Barrierefreiheit kontinuierlich weiter verbessert:
In der Studienbewerbung sind Absätze, Überschriften, Umbrüche, Listen, Label, Informationstexte, englische Texte und Tabellen teilweise nicht barrierefrei ungesetzt.
In der Online-Immatrikulation sind verschachtelte Tabellen vorhanden. Manche Formularelemente haben kein Label, bei einer Tabelle fehlt die Kopfzeile. Die Fokussierung neuer Inhalte befindet sich an falscher Stelle. Es gibt keine Möglichkeit, anhand einer Übersicht die Eingaben vor der Abgabe zu kontrollieren. Meldungen sind teilweise nicht aussagekräftig genug.
Die Bedienung des Studienplaners ist mit der Tastatur und mit dem Screenreader ineffizient.
Im Stundenplan ist die Navigation per Tastatur in einer verschachtelten Liste mit mehreren Unterlisten erschwert. Uhrzeiten werden vor den Wochentagen genannt. In der Listenansicht und im PDF sind Wochentage nicht als Überschriften deklariert, Grafiken sind teils nicht beschriftet. Einzelne Inhalte werden doppelt vorgelesen. Titel und Überschrift werden im PDF nicht korrekt vorgelesen.
In der Ansicht der Leistungen für Studierende kann die Liste an Elementen sehr lang werden, weshalb die Bedienung für Screenreader ineffizient ist.
Generell gilt:
- In manchen Masken werden Auswahl- und Eingabefelder, die kein eigenes Label besitzen, in großen Tabellen in Massenbearbeitungs- und Expertenfunktionen verwendet. In neueren Masken werden die Auswahl- und Eingabefelder über Aktionsbuttons in den Tabellen in modale Dialoge (Overlays) ausgelagert, wo eigene Label zugeordnet sind.
- In manchen älteren Masken werden ineinander verschachtelte Tabellen verwendet, um komplexe Sachverhalte effizient abzubilden.
- Die Navigation in Bäumen ist erschwert, da sie strukturell aus vielen Tabellenzellen aufgebaut sind. Es wurde eine barrierefreie Baumkomponente entwickelt, die sukzessive die bisherige Komponente ersetzen soll.
- Breite Tabellen auf kleinen Bildschirmen erfordern teilweise horizontales scrollen, solange der Bildschirm größer als 768px breit ist.
- An manchen Stellen sind externe Webseiten verlinkt. In Teilen können diese Webseiten nicht barrierefrei sein. Hierbei handelt es sich um Angebote Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule finden Sie unter Dokumentation und Hilfe im Kapitel Barrierefreiheit weitere ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit dieser Anwendung.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. 05. 2024 aktualisiert.
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Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf diese Texte entstehen. Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.
Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability.
Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.
Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.
Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.
Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.
Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.
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Feedback-Mechanismus Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktinformationen
ZIM-Support
E-Mail: support@zim.uni-passau.de
Tel.: +49 851 509-1888
Supportanfrage
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Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
Freiwilliger Online-Antrag: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
Webauftritt: https://www.ldbv.bayern.de/service/kontakt.html
Weitere Hilfsangebote der Universität Passau
Studierende mit Behinderungen unterstützt die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Die Schwerbehindertenvertretung kann Beschäftigte unterstützen.